Skip to main content

Privat- und Gerichtsgutachten

Erstattung von Privat- und Gerichtsgutachten im Bereich der Haus- und Versorgungstechnik sowie der technischen Gebäudeausrüstung.

Die Gutachtenerstattung umfasst die fachtechnische Untersuchung und Bewertung von Schäden, Mängeln, Ausführungsfehlern und technischen Zuständen gebäudetechnischer Anlagen und Systeme.

Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage geltender technischer Regelwerke, anerkannter Normen und Richtlinien sowie unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der Technik.

Privatgutachten dienen der unabhängigen technischen Bewertung und Beweissicherung für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber. Gerichtsgutachten werden neutral, objektiv und nachvollziehbar zur Verwendung in gerichtlichen Verfahren erstellt.